Vereinssatzung

Ohne Satzung, kein Verein

Unsere Satzung

In der Satzung sind die Vorschriften festgehalten, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch zum Vereinsrecht ausgeführt werden. Durch die Satzung wird die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, geregelt. Damit ist sie von entscheidender Bedeutung für die tägliche Arbeit im Verein. In der Satzung findet Ihr Angaben zu zahlreichen Themen und wie diese im Verein zu handhaben sind. Beispiele sind:

  • Wie heißt der Verein?
  • Wo hat er seinen Vereinssitz?
  • Was ist der Vereinszweck?
  • Wie werden Beschlüsse beurkundet?
  • Wie wird der Vereinsvorstand gebildet?
  • Welche Regelung gibt es zum Ein- und Austritt von Mitgliedern?
  • Besteht die Pflicht zur Beitragszahlung?
  • ...

 

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Ergänzungen zur satzung

Ordnungen

Ergänzend zur Satzung können bestimmte Teile des Vereinslebens in Vereinsordnungen festgelegt werden. Die geltenden Vereinsordnungen dienen dazu, allgemein gehaltene Satzungsregelungen zu spezifizieren und mit Leben zu füllen. Für die Mitglieder sind Vereinsordnungen genauso verbindlich wie die Satzung.  So wird die eigentliche Satzung nicht durch Detailregelungen überlastet, zumal vieles Regelungen nur Teilbereiche des Vereins betreffen.

Beitrags- und Gebührenordnung

Die Ordnung regelt die Einnahmen von Mitgliedern wie z.B. die Höhe des regulären Mitgliedsbeitrags, gestaffelte Beiträge (z. B. für Familien) und Zusatzkosten (Gebühren für Mahnungen oder Rücklastschriften).

In Überarbeitung ...

Jugendordnung

Die Jugendordnung regelt die Mitbestimmung, Aufgabenverteilung sowie die eigenständige Verwaltung von Finanzen und regelt Abläufe der Vereinsjugend.

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